Was tu ich, wenn das Bad nicht mehr nutzbar ist und ich kein Geld habe?
Das Bad ist die kritischste Zone der Pflege zuhause. Wenn es nicht mehr nutzbar ist, hängt der Pflegebedürftige im Wesentlichen am Tropf. Die gute Nachricht: § 40 SGB XI deckt die Wohnumfeldverbesserung großzügig.
Heute noch
- Ist-Aufnahme dokumentieren mit Foto und kurzer Notiz: was geht nicht mehr (zu hohe Wanne, zu enge Tür, kein Sitz, kein Halt). Diese Doku ist Grundlage für den Antrag.
- Provisorium aufstellen: Toilettenstuhl (Apotheke leiht oft kostenfrei), Waschschüssel mit lauwarmem Wasser, Pflegetücher. Würde wahren, kein Liegen-Lassen.
- Hilfsmittel-Notfall über die Krankenkasse: Toilettenstuhl auf Rezept § 33 SGB V, oft binnen 24-48 Stunden lieferbar.
- Wenn Sturzgefahr akut: heute schon Decke auf den Boden vor Toilette und Bett, rutschfeste Matten, Nachtlicht. Stürze sind die Eintrittskarte ins Krankenhaus.
Diese Woche
- Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 SGB XI bei der Pflegekasse, bis 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1. Mehrere Maßnahmen möglich, bei Verschlechterung zusätzlich.
- Wohnberatung über den Pflegestützpunkt anfragen. Kostenfrei, kommt nach Hause, schreibt die Maßnahmen mit Begründung auf, das beschleunigt den Antrag massiv.
- Zwei Handwerker-Angebote einholen (Pflegekasse will Vergleichsangebote), spezialisierte Bad-Sanierer kennen die Pflegekassen-Logik und schreiben passend.
- Falls Eigentümer einer Mietwohnung: Vermieter informieren, Erlaubnis schriftlich einholen, da bauliche Maßnahmen genehmigungspflichtig sein können (§ 554 BGB).
Nächste 2 bis 4 Wochen
- Bewilligung der Pflegekasse abwarten, dauert meist 3-6 Wochen. Bei Verzögerung Pflegestützpunkt einschalten, oft hilft eine kurze Eskalation.
- Umsetzung mit dem Handwerker: ebenerdige Dusche, Haltegriffe, höhenverstellbarer Waschtisch, Türverbreiterung wenn Rollstuhl-relevant.
- Parallel Hilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat) abrufen für Inkontinenz-Material, Einmal-Handschuhe, Desinfektion. Diese Sachleistung wird oft vergessen.
- Nach Abschluss: Schlussrechnung mit Vorher-Nachher-Foto an die Pflegekasse, das vereinfacht Folgeanträge bei Verschlimmerung.
Wenn das Geld nicht reicht
- Wenn die 4.180 € nicht reichen: KfW-Förderung Programm 455-B (altersgerechter Umbau), bis 6.250 € Zuschuss zusätzlich, einkommensunabhängig.
- Sozialamt: Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII als Auffang, wenn Eigenmittel komplett fehlen. Nicht die schnellste Schiene, aber existent.
- Krankenkasse parallel für Hilfsmittel § 33 SGB V (Toilettenstuhl, Duschsitz, Haltegriffe) - das ist nicht in den 4.180 € enthalten und läuft separat.
- Caritas und Diakonie haben oft Werkzeug-Pools und ehrenamtliche Handwerker, die zumindest kleinere Anpassungen kostenfrei erledigen.
Wenn du deine konkrete Lage mit jemandem durchgehen willst, der das System von innen kennt: ruf an, oder nimm dir das Klarheits-Gespräch, 30 Minuten Telefon oder Video, in dem wir deine Lage prüfen und die nächsten drei Schritte festlegen.
Bei akuter medizinischer Not die 112, bei Suizid-Gedanken die Telefonseelsorge 0800 1110111 (rund um die Uhr, kostenfrei). Diese Antwort ist eine strukturierte Praxis-Auskunft, keine Rechtsberatung iSd RDG und keine medizinische Behandlungsberatung iSd HWG. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen (Pflegekasse, MD, Amtsgericht, Hausarzt).