Ich brauche einen Betreuer, weil sich Angehörige beim Helfen gefährden.
Wenn eine erkrankte Person Entscheidungen nicht mehr treffen kann und keine Vorsorgevollmacht besteht, wird das Amtsgericht zum Schicksal. Kein angenehmer Weg, aber gut machbar wenn man die Reihenfolge kennt.
Heute noch
- Klären: gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja, ist Betreuung in der Regel überflüssig, weil die Vollmacht greift. Vollmacht-Original suchen.
- Wenn keine Vollmacht vorliegt und akute Gefährdung droht: den Hausarzt um ein ärztliches Attest zum Gesundheitszustand bitten, das den Hilfe- und Entscheidungsbedarf beschreibt. Das beschleunigt den Gerichtsweg. Ob rechtlich eine Betreuung nötig ist, entscheidet allein das Betreuungsgericht.
- Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung: 112 oder 116117 für Akutversorgung. Die juristische Schiene läuft parallel, nicht sequenziell.
Diese Woche
- Anregung einer Betreuung beim örtlichen Amtsgericht (Betreuungsgericht), schriftlich, formlos. Inhalt: Name, Geburtsdatum, Anschrift des Betroffenen, Sachverhalt, Gefährdungslage.
- Wer wäre potenzieller ehrenamtlicher Betreuer? Familienmitglied vorschlagen erlaubt, das Gericht prüft. Wenn niemand verfügbar: Berufsbetreuer durch Gericht.
- Aufgabenkreise sondieren: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten. Nur so weit wie nötig, nicht weiter (Erforderlichkeitsgrundsatz § 1814 BGB).
Nächste 2 bis 4 Wochen
- Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt, wenn der Betroffene seine Interessen nicht selbst vertreten kann. Anhörungstermin findet statt, oft beim Betroffenen zuhause.
- Sachverständigen-Gutachten zur Geschäftsfähigkeit wird in der Regel eingeholt (Hausarzt oder Facharzt).
- Gerichtlicher Beschluss kommt nach 4-12 Wochen, je nach Auslastung. Bei Eilbedürftigkeit einstweilige Anordnung möglich (§ 300 FamFG, oft binnen Tagen).
- Nach Bestellung: Betreuer-Ausweis abholen, bei Banken und Versicherungen einreichen, Bestandsaufnahme der Vermögenswerte für die Pflicht-Jahresberichte.
Wenn das Geld nicht reicht
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) für Betreuungsverfahren möglich, wenn Einkommen unter Schwelle. Antrag beim selben Gericht, formlos.
- Berufsbetreuer-Vergütung kommt vom Staat, wenn der Betroffene mittellos ist (§ 1880 BGB), nicht aus dessen Vermögen. Familie zahlt nichts.
- Betreuungsverein als ehrenamtlicher Träger oft günstiger als Berufsbetreuer und mit Rückhalt durch hauptamtliche Geschäftsführung.
- Anwalt-Erstberatung für 30-60 € möglich (Beratungsschein vom Amtsgericht bei geringem Einkommen reduziert auf 15 €), für Strategie-Klärung vor Antrag.
Wenn du deine konkrete Lage mit jemandem durchgehen willst, der das System von innen kennt: ruf an, oder nimm dir das Klarheits-Gespräch, 30 Minuten Telefon oder Video, in dem wir deine Lage prüfen und die nächsten drei Schritte festlegen.
Bei akuter medizinischer Not die 112, bei Suizid-Gedanken die Telefonseelsorge 0800 1110111 (rund um die Uhr, kostenfrei). Diese Antwort ist eine strukturierte Praxis-Auskunft, keine Rechtsberatung iSd RDG und keine medizinische Behandlungsberatung iSd HWG. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen (Pflegekasse, MD, Amtsgericht, Hausarzt).