Mein Angehöriger hat gerade die Diagnose bekommen, was nun?
Eine frische Pflege-Diagnose schlägt ein. Du musst heute nicht alles entscheiden. In den ersten 24 Stunden geht es darum, die Lage zu verstehen, dann strukturiert vorzugehen. Reihenfolge zählt.
Heute noch
- Erstmal ankommen. Diagnose schriftlich vom Arzt geben lassen, mit Datum und genauer Bezeichnung. Notiere konkret, was die Pflegelage heute schon einschränkt (Mobilität, Selbstversorgung, Kognition).
- Niemanden in der Familie heute mehr informieren als nötig. Kein Familien-Krisengipfel am ersten Tag, das überlastet. Eine Vertrauensperson reicht.
- Wichtige Unterlagen sammeln: Versichertenkarte der Pflegekasse, ID-Dokumente, vorhandene Vollmachten oder Patientenverfügungen, aktuelle Medikamentenliste.
- Wenn akute Eigen- oder Fremdgefährdung besteht (Suizid, Weglauf, Verweigerung von Essen/Trinken): Hausarzt oder 116117 anrufen, im Notfall 112.
Diese Woche
- Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse formlos einreichen, schriftlich oder telefonisch. Datum dokumentieren, denn ab Antragsdatum laufen Leistungen rückwirkend, sobald bewilligt (§ 33 SGB XI).
- Hausarzt-Termin für ein ärztliches Lagebild, das beim Medizinischen Dienst (MD) später als Beleg dient.
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung prüfen. Liegt keine vor, mit dem Betroffenen jetzt erstellen, solange Geschäftsfähigkeit besteht (Vordrucke vom Bundesjustizministerium kostenlos).
- Familien-Aufgabenverteilung schriftlich festhalten: wer übernimmt was, mit welcher Kapazität pro Woche.
Nächste 2 bis 4 Wochen
- Pflegetagebuch zwei Wochen lang akribisch führen. Pro Tag eintragen: was wurde unterstützt, wie lange, wie oft. Dieses Dokument ist im MD-Termin Gold wert.
- MD-Begutachtung gut vorbereiten: Pflegende und ein Familienmitglied dabei, alle Hilfsmittel sichtbar, ohne Schönfärbung schildern. Hier verlieren viele Familien Punkte.
- Tagesstruktur und Hilfsmittel erst skizzieren, dann beantragen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat), Hausnotruf, Rollator, Pflegebett.
- Wenn Berufstätigkeit kollidiert: Kurzfristige Pflegezeit nach § 2 PflegeZG (bis 10 Tage) und Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG (bis 24 Monate Reduktion) prüfen.
Wenn das Geld nicht reicht
- Beratung im Pflegestützpunkt ist kostenlos (§ 7c SGB XI). Wartezeiten bis vier Wochen, deshalb parallel anrufen, nicht warten bis du dort sitzt.
- Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII beim örtlichen Sozialamt, wenn Eigenmittel und Pflegekassen-Leistungen nicht reichen.
- Stiftungen und Härtefonds: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Deutsche Stiftung Patientenschutz, regionale Bürgerstiftungen. Anträge sind formal, lohnen sich.
- Caritas, Diakonie, AWO, ehrenamtliche Demenz-Begleiter (§ 45a SGB XI): kostenfreie oder günstige Begleitung, oft binnen Tagen verfügbar.
Wenn du deine konkrete Lage mit jemandem durchgehen willst, der das System von innen kennt: ruf an, oder nimm dir das Klarheits-Gespräch, 30 Minuten Telefon oder Video, in dem wir deine Lage prüfen und die nächsten drei Schritte festlegen.
Bei akuter medizinischer Not die 112, bei Suizid-Gedanken die Telefonseelsorge 0800 1110111 (rund um die Uhr, kostenfrei). Diese Antwort ist eine strukturierte Praxis-Auskunft, keine Rechtsberatung iSd RDG und keine medizinische Behandlungsberatung iSd HWG. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen (Pflegekasse, MD, Amtsgericht, Hausarzt).