Vater ist gestürzt, Krankenhaus entlässt morgen, wie geht es weiter?
Eine Krankenhaus-Entlassung kann zum Gestern-Drama werden, wenn sie nicht vorbereitet ist. Sozialdienst des Krankenhauses ist Pflicht, nicht Option (§ 39 Abs. 1a SGB V Entlassmanagement).
Heute noch
- Sozialdienst des Krankenhauses sofort einbinden, telefonisch über die Stations-Nummer oder die Patientenanmeldung. Sozialdienst ist Pflichtleistung jedes Krankenhauses, kostenfrei.
- Entlassungs-Voraussetzungen klären: ist häusliche Versorgung möglich, oder braucht es Reha, Übergangs- oder Kurzzeitpflege? Diese Frage wird oft zu spät gestellt.
- Krankenkasse anrufen, Pflegegrad-Antrag falls noch nicht vorhanden, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege parallel sondieren (Pflegegrad nicht zwingend).
Diese Woche
- Übergangspflege § 39e SGB V (seit 2022) für bis zu 10 Tage im Krankenhaus oder einer geeigneten Einrichtung, wenn Anschlussversorgung noch nicht steht. Krankenkasse zahlt.
- Kurzzeitpflege § 42 SGB XI für bis zu 8 Wochen in einer geeigneten Einrichtung, wenn Pflegegrad mindestens 2. Pflegeplatz suchen, Sozialdienst hilft beim Vermitteln.
- Reha-Antrag § 40 SGB V bei der Krankenkasse, idealerweise als Anschluss-Heilbehandlung (AHB) direkt aus dem Krankenhaus, bei Frührehabilitation oft 3 Wochen.
- Häusliche Krankenpflege § 37 SGB V (Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe) bei der Krankenkasse beantragen, läuft parallel zu Pflegekasse-Leistungen.
Nächste 2 bis 4 Wochen
- Pflegegrad nach Entlassung neu beantragen oder höher stufen lassen, wenn sich der Hilfebedarf durch Sturz und OP nachhaltig verändert hat. Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Frist.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40 SGB XI bei Bedarf (Treppe, Bad, Bett). Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, Sturz-Sicherheit ist häufiger Grund.
- Hausarzt-Übernahme strukturiert: Krankenhaus-Brief in Kopie an Hausarzt, neue Medikamente abgleichen, Folgetermine im Kalender.
- Familien-Aufgabenverteilung neu: wer fährt zur Reha, wer macht Einkäufe, wer übernimmt Behörden. Schriftlich, mit Zeitfenster.
Wenn das Geld nicht reicht
- Übergangspflege und Kurzzeitpflege haben Eigenanteile (Unterkunft, Verpflegung), oft 50-80 €/Tag. Sozialhilfe § 61 SGB XII kann diese Lücke schließen.
- Sozialdienst des Krankenhauses kennt regionale Stiftungen und Notfall-Töpfe, fragt aktiv nach Bedarf. Diese Hilfen kommen oft ohne Antrag-Marathon.
- Reha ist über Krankenkasse oder Rentenversicherung bis auf den Eigenanteil von 10 €/Tag kostenfrei (bei Anschlussreha auf 14 Tage im Jahr begrenzt, bereits gezahlte Krankenhaus-Zuzahlungen werden angerechnet), Geringverdiener werden auf Antrag befreit.
- Häusliche Krankenpflege § 37 SGB V kostet Versicherte 10% pro Verordnung plus 10 € Verordnungsgebühr, bei Geringverdienern auf Antrag befreit.
Wenn du deine konkrete Lage mit jemandem durchgehen willst, der das System von innen kennt: ruf an, oder nimm dir das Klarheits-Gespräch, 30 Minuten Telefon oder Video, in dem wir deine Lage prüfen und die nächsten drei Schritte festlegen.
Bei akuter medizinischer Not die 112, bei Suizid-Gedanken die Telefonseelsorge 0800 1110111 (rund um die Uhr, kostenfrei). Diese Antwort ist eine strukturierte Praxis-Auskunft, keine Rechtsberatung iSd RDG und keine medizinische Behandlungsberatung iSd HWG. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen (Pflegekasse, MD, Amtsgericht, Hausarzt).