Ich kann nicht mehr, was darf ich abgeben?
Pflegende Angehörige tragen ein hohes Risiko für Erschöpfung und Burnout. Du darfst und sollst Aufgaben abgeben. Hier ist, wie. Schritt für Schritt, ohne dass die Versorgung kippt.
Heute noch
- Erkennen ist der erste Schritt. Wer sich überfordert fühlt, ist überfordert. Es ist keine Schwäche, es ist ein Warnsignal.
- Hausarzt anrufen, ein Termin für dich selbst, nicht für den Pflegebedürftigen. Pflegende Angehörige unterversorgen sich systematisch.
- Telefonseelsorge anonym und kostenfrei, rund um die Uhr: 0800 1110111 oder 0800 1110222. Reden statt rotieren.
- Heute zwei Stunden für dich blocken. Spaziergang, Schlaf, was anderes. Niemand verbrennt, der atmet.
Diese Woche
- Verhinderungspflege § 39 SGB XI ist kein Antrag für Krise, sondern für die normale Pause. Pflegekasse anrufen, mit klarem Tag/Zeitfenster und Vertretungsperson (auch Familie zählt).
- Pflege-Selbsthilfegruppe finden über pflegen-und-leben.de oder lokale Gruppen. Nicht weil du Therapie brauchst, sondern weil andere wissen, wovon du redest.
- Familienrat einberufen, mit klarer Aufgaben-Liste statt Stimmungsbild. Wer macht was an welchen Wochentagen, mit welchen Stunden. Schriftlich.
- Falls berufstätig: kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG bis 10 Tage akut, danach Pflegezeit bis 6 Monate volle Auszeit (§ 3 PflegeZG) oder Familienpflegezeit bis 24 Monate Reduktion über § 2 FPfZG. Arbeitgeber muss vorher informiert werden.
Nächste 2 bis 4 Wochen
- Kurzzeitpflege § 42 SGB XI für längere Auszeit (bis 8 Wochen pro Jahr ab Pflegegrad 2). Reha für dich selbst gleich mitplanen über § 40 SGB V.
- Vorsorgekur (§ 23 SGB V) oder Reha (§ 40 SGB V) für pflegende Angehörige, meist drei Wochen, bezahlt von der Krankenkasse. Pflegebedürftiger kann zeitgleich in Kurzzeitpflege.
- Pflegekurs § 45 SGB XI besuchen, vier Termine, kostenlos, in der Regel im Pflegestützpunkt. Vermittelt Technik plus Mindset, beides braucht es.
- Aufgabenstruktur überprüfen: was kann ein bezahlter Pflegedienst übernehmen, ohne dass die Sachleistung kippt? Pflegegeld plus Sachleistung lassen sich nach § 38 SGB XI kombinieren.
Wenn das Geld nicht reicht
- Pflegekurs und Pflegestützpunkt-Beratung sind kostenlos. Davon Gebrauch machen, sofort.
- Caritas und Diakonie bieten oft kostenlose Vermittlung von ehrenamtlichen Helfern, Mahlzeiten-Lieferung, Fahrdienste.
- Nachbarschaftshilfen über die jeweilige Stadt-App oder über nebenan.de, oft mit kleinen Aufwandsentschädigungen.
- Krankenkassen bieten Online-Coaching für pflegende Angehörige (z.B. AOK, Techniker, Barmer haben eigene Programme), kostenlos für Versicherte.
Wenn du deine konkrete Lage mit jemandem durchgehen willst, der das System von innen kennt: ruf an, oder nimm dir das Klarheits-Gespräch, 30 Minuten Telefon oder Video, in dem wir deine Lage prüfen und die nächsten drei Schritte festlegen.
Bei akuter medizinischer Not die 112, bei Suizid-Gedanken die Telefonseelsorge 0800 1110111 (rund um die Uhr, kostenfrei). Diese Antwort ist eine strukturierte Praxis-Auskunft, keine Rechtsberatung iSd RDG und keine medizinische Behandlungsberatung iSd HWG. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den jeweils zuständigen Stellen (Pflegekasse, MD, Amtsgericht, Hausarzt).