NICHT ALLEINPFLEGECONSULTING BY KRAUSE
Ratgeber · Pflege verstehen

Pflegebedürftig, was ist zu tun? Deine Möglichkeiten im Überblick

Von einem Tag auf den anderen ist alles anders. Ein Sturz, ein Schlaganfall, ein Bescheid. Und plötzlich sollst du dich in einem System zurechtfinden, das keiner erklärt. Hier bekommst du die Übersicht, ruhig und der Reihe nach. Ohne Fachchinesisch.

Die erste Frage entscheidet alles: Ist schon ein Pflegegrad da?

Daran hängt der ganze Weg. Ohne Pflegegrad hilft zuerst die Krankenkasse, mit Pflegegrad die Pflegekasse. Das Gute ist: beides kann gleichzeitig laufen. Und selbst wenn noch kein Pflegegrad da ist, stehst du nicht mit leeren Händen da.

Noch kein Pflegegrad, zum Beispiel direkt nach einem Unfall? Die Krankenkasse zahlt trotzdem.

Das weiß fast niemand, und genau hier verschenken Familien Geld und Nerven. Solange noch kein Pflegegrad festgestellt ist, springt die Krankenkasse ein:

Was immer als Erstes passieren sollte: der Pflegegrad-Antrag

Ein formloser Satz an die Pflegekasse genügt: "Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Wichtig ist das Datum, denn die Leistung gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Jeder Tag zählt. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung zu Hause.

Pflegegrad ist da: das steht euch 2026 zu (monatlich)

LeistungGrad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflegegeld (Angehörige pflegen)347599800990
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)7961.4971.8592.299
Tages- oder Nachtpflege (extra Topf)7211.3571.6852.085

Dazu kommt für alle ab Pflegegrad 2 (der Entlastungsbetrag und die Hilfsmittel schon ab Grad 1):

Zu wenig bekommen? Der Widerspruch

Ist der Pflegegrad zu niedrig oder abgelehnt, hast du einen Monat ab Bescheid Zeit für den Widerspruch. Diese Frist ist hart. Danach geht nur noch ein Neuantrag.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Pflegeversicherung und Einkommen nicht, springt die Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) über das Sozialamt ein. Auch das ist ein Recht, kein Almosen.


Du musst das nicht allein herausfinden.

Wir gehen deine Lage mit dir durch, jemand, der das System von innen kennt. Wir zeigen dir den Weg, formulieren die Anträge mit dir vor und begleiten dich. Anrufen und unterschreiben tust du selbst, wir sitzen daneben. Im Klarheits-Gespräch prüfen wir deine Lage und legen die nächsten drei Schritte fest.

Jetzt anrufen: 0157 88510586Klarheits-Gespräch ansehen

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI im Auftrag einer Kasse. Verbindliche Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Stellen (Pflegekasse, Medizinischer Dienst, Sozialamt). Stand der Beträge: 2026.

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